Gewinnspiel - Visit Connect

Nutzen Sie als Aussteller das digitale Lead-Tracking mit der über Visit Connect und gewinnen Sie tolle Preise!

Visit Connect App für Aussteller

So machen Sie mit:

Installieren Sie sich die Messe-App auf Ihrem Smartphone. Nutzen Sie Visit Connect in der App und legen Sie sofort los. Einfach den QR-Code auf dem Besucherausweis Ihres Gegenübers scannen und automatisch im Lostopf landen!

VisitConnect Logo, Abstrakt mit weißem Schriftzug auf blauem Hintergrund
grünes Gleichzeichen
grüne Losbox
grüner Pfeil
grünes Geschenk

Wie bekommen Sie Zugang zu VisitConnect?

Installieren Sie sich die Messe-App „Easyfairs Deutschland“ auf Ihrem Smartphone. Loggen Sie sich mit Ihrer Ausweis-ID ein und legen Sie direkt los. 

Wie funktioniert Visit Connect?

Installieren Sie sich die Messe-App auf Ihrem Smartphone. Nutzen Sie Visit Connect in der App und legen Sie sofort los. Einfach den QR-Code auf dem Besucherausweis Ihres Gegenübers scannen und automatisch im Lostopf landen!

Mit VisitConnect erhalten Sie digital alle Kontaktdaten der besuchenden Personen. Anschließend können Sie eine Liste aller Messekontakte herunterladen. Das erleichtert das Nachfassen und stellt sicher, dass keine wertvollen Kontakte verloren gehen.

Was gibt's zu gewinnen?

Wir verlosen zwei Gutscheine im Wert von jeweils 150 € für eine Bar oder ein Restaurant Ihrer Wahl. Perfekt für einen gemeinsamen Teamabend.

anstoßende Hände Bild

FAQ

Alle Aussteller der SOLIDS & RECYCLING-TECHNIK Dortmund, die Visit Connect verwenden und damit Besucherausweise (Smart Badges) scannen, können am Gewinnspiel teilnehmen. Wichtig: Jeder Ausstellende, der Visit Connect vor Ort verwendet, landet automatisch im Lostopf und hat die Chance auf einen der begehrten Preise.

Hinweis: Besucher sind vom Gewinnspiel ausgeschlossen.

Das Gewinnspiel beginnt am ersten Messetag, 18.03.2026 und endet am zweiten Messetag,  19.03.2026.

Die Auswertung und Auslosung erfolgt im Anschluss an die Messe.

Die Gewinner werden per E-Mail (welche im Zuge der Standpersonalregistrierung angegeben wurde), nach der Messe kontaktiert. Die Preise werden anschließend postalisch oder per Mail versendet.

Gewinnspielbedingungen

Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme am Gewinnspiel von Easyfairs Deutschland GmbH, Balanstraße 73, 81541 München, nachfolgend Veranstalter genannt, ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.

Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Nicht teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind die Mitarbeiter des Veranstalters und der mit ihm verbundenen Unternehmen sowie deren Familienmitglieder. Zudem behält sich der Veranstalter vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise
a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiels,
b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen,
c) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel.

Die Ermittlung und Übermittlung der Gewinner erfolgt am Ende des zweiten Messetages.

Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an den Gewinner. Eine Auszahlung des Werts des Gewinns ist ausgeschlossen. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich.

Datenschutz
Unsere allgemeinen Datenschutzvereinbarungen sind hier einzusehen.

Haftung
Eine Haftung von Easyfairs ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Easyfairs behält sich das Recht für das Gewinnspiel ohne Angabe von Gründen abzusagen oder zu beenden.

Anwendbares Recht
Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.